
Das Wichtigste in Kürze
- Bei der Urlaubsplanung müssen Arbeitgeber die Urlaubswünsche ihrer Mitarbeiter grundsätzlich berücksichtigen. Entgegenstehen können insbesondere dringende betriebliche Belange oder vorrangige Urlaubswünsche anderer Beschäftigter.
- Möchten mehrere Mitarbeiter gleichzeitig Urlaub nehmen, darf nicht allein nach dem Zeitpunkt des Antrags entschieden werden. Relevant sind unter anderem soziale Gesichtspunkte und die konkrete betriebliche Situation.
- Eine gute Urlaubsplanung beginnt frühzeitig. Klare Zuständigkeiten, realistische Mindestbesetzungen und eine zentrale Übersicht über beantragte und genehmigte Abwesenheiten erleichtern die Koordination.
- Interne Fristen können die Planung unterstützen. Mitarbeiter verlieren ihren Urlaubsanspruch jedoch nicht automatisch, wenn sie ihren Urlaub erst nach einer solchen Planungsfrist beantragen.
- Genehmigte Urlaubszeiten, offene Anträge und verbleibende Urlaubstage sollten zentral dokumentiert werden. So lassen sich Überschneidungen und personelle Engpässe frühzeitig erkennen.
- Mit einer digitalen Urlaubsverwaltung können Urlaubsanträge, Genehmigungen und Urlaubskonten an einem Ort zusammengeführt werden. Das reduziert Abstimmungsaufwand und schafft eine verlässliche Grundlage für die Personalplanung.
Eine gute Urlaubsplanung schafft deshalb frühzeitig Klarheit: Wann werden Urlaubswünsche eingereicht? Welche Mindestbesetzung wird benötigt? Wie wird entschieden, wenn sich Anträge überschneiden? Und wie behalten Arbeitgeber genehmigte Abwesenheiten zuverlässig im Blick?
Dieser Beitrag zeigt, wie sich die Urlaubsplanung für Mitarbeiter strukturiert organisieren lässt, welche rechtlichen Rahmenbedingungen dabei wichtig sind und wie sich typische Konflikte bereits bei der Planung vermeiden lassen.
1. Was eine gute Urlaubsplanung leisten muss
Urlaubsplanung bedeutet mehr, als freie Tage in einen Kalender einzutragen. Für Arbeitgeber geht es darum, die Abwesenheiten im Team so zu koordinieren, dass Mitarbeiter ihren Urlaub möglichst nach ihren Wünschen nehmen können und gleichzeitig ausreichend Personal für den laufenden Betrieb verfügbar bleibt.
Besonders wichtig wird eine strukturierte Planung, wenn mehrere Mitarbeiter ähnliche Urlaubszeiten bevorzugen. Typische Beispiele sind die Sommerferien, Weihnachten oder Brückentage. Werden solche Zeiträume erst kurzfristig abgestimmt, entstehen leichter personelle Engpässe oder Konflikte zwischen Beschäftigten.
Eine gute Mitarbeiter-Urlaubsplanung sollte deshalb vier Ziele miteinander verbinden:
- Urlaubswünsche frühzeitig sichtbar machen: Je früher bekannt ist, wer wann Urlaub nehmen möchte, desto leichter lassen sich Überschneidungen lösen.
- Betriebliche Anforderungen berücksichtigen: Notwendige Mindestbesetzungen, laufende Projekte oder saisonale Belastungen müssen in die Planung einbezogen werden.
- Entscheidungen nachvollziehbar treffen: Wenn nicht alle Urlaubswünsche gleichzeitig erfüllt werden können, braucht es transparente und rechtlich tragfähige Kriterien.
- Abwesenheiten zentral im Blick behalten: Beantragter, genehmigter und noch verfügbarer Urlaub sollte für die zuständigen Personen eindeutig nachvollziehbar sein.
Praxistipp: Die Urlaubsplanung wird deutlich einfacher, wenn nicht jeder einzelne Antrag isoliert betrachtet wird. Ein festgelegter Ablauf für Antrag, Prüfung und Genehmigung schafft insbesondere bei größeren Teams frühzeitig Planungssicherheit.
Die organisatorische Planung hat allerdings klare rechtliche Grenzen. Arbeitgeber können Urlaubszeiten nicht ausschließlich danach vergeben, was betrieblich am bequemsten ist. Welche Urlaubswünsche berücksichtigt werden müssen und wie bei konkurrierenden Anträgen entschieden werden darf, ist deshalb der nächste entscheidende Punkt.
2. Welche Regeln Arbeitgeber bei der Urlaubsplanung beachten müssen
Auch wenn Arbeitgeber die personelle Besetzung sicherstellen müssen, können sie Urlaub nicht allein nach betrieblichen Präferenzen verteilen. Bei der zeitlichen Festlegung sind nach § 7 Abs. 1 Bundesurlaubsgesetz grundsätzlich die Urlaubswünsche der Mitarbeiter zu berücksichtigen.
Davon darf insbesondere abgewichen werden, wenn dringende betriebliche Belange entgegenstehen oder andere Mitarbeiter für denselben Zeitraum Urlaub beantragt haben und deren Wünsche unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen.
Urlaubswünsche der Mitarbeiter haben grundsätzlich Vorrang
Ausgangspunkt der Urlaubsplanung ist der Wunsch des jeweiligen Mitarbeiters. Arbeitgeber können deshalb nicht ohne Weiteres bestimmen, dass Urlaub ausschließlich in den Zeiträumen genommen wird, die für den Betrieb am günstigsten sind.
Ein Urlaubswunsch kann jedoch abgelehnt werden, wenn dringende betriebliche Belange entgegenstehen. Denkbar sind beispielsweise Situationen, in denen eine notwendige Mindestbesetzung andernfalls nicht gewährleistet werden kann oder ein besonders arbeitsintensiver Zeitraum mit dem vorhandenen Personal nicht mehr bewältigt werden könnte. Entscheidend ist immer der konkrete Einzelfall. Eine bloße organisatorische Unannehmlichkeit reicht nicht automatisch aus.
Für eine vorausschauende Urlaubsplanung bedeutet das: Arbeitgeber sollten betriebliche Anforderungen möglichst früh identifizieren. Ist beispielsweise bereits absehbar, dass in bestimmten Zeiträumen nur eine begrenzte Zahl von Mitarbeitern gleichzeitig fehlen kann, lässt sich dies von Anfang an in den Planungsprozess einbeziehen.
Wenn mehrere Mitarbeiter gleichzeitig Urlaub möchten
Besonders konfliktanfällig wird die Urlaubsplanung, wenn mehrere Mitarbeiter denselben Zeitraum beantragen, aber nicht alle gleichzeitig fehlen können. In diesem Fall darf die Entscheidung nicht einfach nach persönlicher Präferenz oder einem starren Prinzip getroffen werden.
§ 7 Abs. 1 BUrlG verlangt vielmehr eine Abwägung unter sozialen Gesichtspunkten. Relevant können beispielsweise sein:
- schulpflichtige Kinder und die Bindung an Schulferien,
- die Urlaubsmöglichkeiten des Ehepartners oder Partners,
- die bisherige Berücksichtigung von Urlaubswünschen,
- die Dauer der Betriebszugehörigkeit,
- weitere persönliche Umstände, die für den gewünschten Zeitraum sprechen.
Welche Kriterien im konkreten Fall stärker wiegen, muss jeweils abgewogen werden. Ein einzelnes Merkmal führt nicht automatisch dazu, dass ein Mitarbeiter immer Vorrang erhält.
Achtung: Das Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ ist keine gesetzliche Regel für konkurrierende Urlaubswünsche. Ebenso haben Eltern mit schulpflichtigen Kindern nicht automatisch in jedem Konfliktfall Vorrang. Entscheidend ist eine nachvollziehbare Abwägung der relevanten sozialen Gesichtspunkte.
Gerade deshalb lohnt es sich, die Kriterien für solche Fälle im Unternehmen möglichst transparent zu kommunizieren. Das reduziert nicht nur Konflikte, sondern macht Entscheidungen auch für Mitarbeiter nachvollziehbarer.
Welche Rolle spielt der Betriebsrat bei der Urlaubsplanung?
Gibt es im Unternehmen einen Betriebsrat, muss dieser bei der Urlaubsplanung ebenfalls berücksichtigt werden. Nach § 87 Abs. 1 Nr. 5 Betriebsverfassungsgesetz besteht ein Mitbestimmungsrecht bei der Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze und des Urlaubsplans.
Auch wenn zwischen dem Arbeitgeber und einem einzelnen Mitarbeiter keine Einigung über die zeitliche Lage des Urlaubs erzielt wird, kann das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats relevant werden.
3. Urlaubsplanung für Mitarbeiter in 5 Schritten organisieren
Eine funktionierende Urlaubsplanung entsteht vor allem durch einen klaren Ablauf. Je früher Zuständigkeiten, betriebliche Anforderungen und Urlaubswünsche zusammengeführt werden, desto weniger muss später unter Zeitdruck entschieden werden.
Die folgenden fünf Schritte bilden dafür eine praktikable Grundlage.
1. Planungszeitraum und Zuständigkeiten festlegen
Zunächst sollte klar sein, wie die Urlaubsplanung im Unternehmen grundsätzlich abläuft. Dazu gehört insbesondere:
- Wer nimmt Urlaubsanträge entgegen?
- Wer prüft und genehmigt sie?
- Bis wann sollen Mitarbeiter größere Urlaubszeiträume möglichst anmelden?
- Wie werden kurzfristige Urlaubswünsche behandelt?
- Wo wird der aktuelle Stand dokumentiert?
Eine verbindliche interne Struktur verhindert, dass Anträge beispielsweise gleichzeitig per E-Mail, mündlich und über verschiedene Vorgesetzte eingehen.
Dabei sollte eine interne Planungsfrist nicht mit einer gesetzlichen Ausschlussfrist verwechselt werden. Nur weil ein Mitarbeiter seinen Urlaub nicht bis zu einem bestimmten internen Termin angemeldet hat, verliert er dadurch nicht automatisch seinen Urlaubsanspruch.
2. Mindestbesetzung und kritische Zeiträume bestimmen
Bevor Urlaubswünsche miteinander verglichen werden, sollte feststehen, welche personellen Anforderungen der Betrieb tatsächlich hat.
Relevant können beispielsweise sein:
- notwendige Mindestbesetzungen,
- laufende Projekte und feste Termine,
- saisonale Auftragsspitzen,
- besonders stark ausgelastete Zeiträume,
- erforderliche Qualifikationen einzelner Mitarbeiter,
- Vertretungsmöglichkeiten innerhalb des Teams.
Entscheidend ist, diese Anforderungen realistisch festzulegen. Eine vorsorglich dauerhaft sehr hohe Mindestbesetzung würde die Urlaubsmöglichkeiten unnötig einschränken und rechtfertigt nicht automatisch die Ablehnung von Urlaubswünschen.
3. Urlaubswünsche frühzeitig und zentral erfassen
Sind die betrieblichen Rahmenbedingungen bekannt, sollten die Urlaubswünsche der Mitarbeiter möglichst früh zusammengeführt werden.
Eine zentrale Übersicht macht sichtbar:
- welche Zeiträume besonders gefragt sind,
- wo sich Urlaubswünsche überschneiden,
- welche Mitarbeiter bereits Urlaub beantragt haben,
- welche Anträge noch geprüft werden müssen,
- wie viele Mitarbeiter gleichzeitig abwesend wären.
Gerade bei größeren Teams reicht es deshalb häufig nicht aus, einzelne Urlaubsanträge isoliert zu betrachten. Erst die gemeinsame Übersicht zeigt, ob durch mehrere gleichzeitig genehmigte Abwesenheiten tatsächlich ein personeller Engpass entstehen würde. Hier wird in der Regel eine koordinierte Abwesenheitsverwaltung ein essenzieller Teil der Planung.
Praxistipp: Besonders gefragte Zeiträume wie Schulferien, Weihnachten und Brückentage können bereits zu Beginn der Planung gesondert betrachtet werden. Dadurch werden Konflikte sichtbar, bevor einzelne Mitarbeiter fest mit ihrem gewünschten Urlaub rechnen.
4. Überschneidungen transparent prüfen und lösen
Können mehrere Urlaubswünsche gleichzeitig erfüllt werden, besteht kein Konflikt. Problematisch wird es erst, wenn betriebliche Anforderungen eine gleichzeitige Abwesenheit nicht zulassen.
Dann sollten Arbeitgeber die im vorherigen Kapitel erläuterten betrieblichen und sozialen Gesichtspunkte nachvollziehbar gegeneinander abwägen. Sinnvoll ist außerdem, frühzeitig nach freiwilligen Lösungen zu suchen. Manchmal lassen sich Zeiträume verschieben oder innerhalb eines Teams abstimmen, ohne dass der Arbeitgeber eine Entscheidung zwischen zwei Urlaubswünschen treffen muss.
5. Genehmigten Urlaub dokumentieren und Vertretungen einplanen
Nach der Entscheidung sollte eindeutig dokumentiert werden, welcher Urlaub genehmigt wurde. Eine aktuelle Übersicht verhindert, dass später unterschiedliche Informationsstände entstehen oder versehentlich zu viele Abwesenheiten gleichzeitig freigegeben werden.
Auch notwendige Vertretungen sollten möglichst früh berücksichtigt werden. Insbesondere bei längeren Abwesenheiten hilft es, rechtzeitig festzulegen, wer laufende Aufgaben übernimmt und welche Informationen vor Urlaubsbeginn übergeben werden müssen.
| Planungsschritt | Zentrale Frage |
| Ablauf festlegen | Wer beantragt, prüft und genehmigt Urlaub? |
| Kapazität bestimmen | Welche Besetzung wird tatsächlich benötigt? |
| Wünsche erfassen | Wer möchte wann Urlaub nehmen? |
| Konflikte lösen | Welche betrieblichen und sozialen Gesichtspunkte sind relevant? |
| Urlaub dokumentieren | Was ist beantragt, genehmigt oder noch offen? |
Eine gute Urlaubsplanung schafft damit nicht möglichst viele Regeln, sondern einen verlässlichen und nachvollziehbaren Prozess. Mitarbeiter wissen, wie ihre Urlaubswünsche behandelt werden, während Arbeitgeber früh erkennen können, wo personelle Engpässe entstehen könnten.
Wenn Sie hierbei eine strukturierte Urlaubsplaner Vorlage nutzen wollen, können Sie sich gerne unseren kostenlosen Urlaubsplaner herunterladen. Dieser ermöglicht es, dass Führungskräfte die Urlaubstage der verschiedenen Mitarbeiter im Unternehmen strukturiert in einer Excel-Liste aufnehmen können, um immer den Überblick zu behalten.
Urlaubsplaner-Vorlage kostenloser Download
Darüber hinaus können Sie mit der Software von TimeSec die Abwesenheiten und Einsätze Ihrer Mitarbeiter noch besser im Blick behalten. Mehr dazu erfahren Sie weiter unten im Beitrag.
4. So vermeiden Sie typische Fehler bei der Urlaubsplanung
Viele Probleme bei der Urlaubsplanung entstehen nicht durch einzelne schwierige Urlaubsanträge, sondern durch unklare Abläufe. Werden Urlaubswünsche zu spät gesammelt, Entscheidungen nicht transparent getroffen oder Resturlaub nicht rechtzeitig berücksichtigt, steigt der organisatorische Aufwand unnötig.
Urlaub ausschließlich nach Eingang der Anträge vergeben
Ein reines Prinzip nach dem Motto „Wer zuerst beantragt, bekommt zuerst Urlaub“ ist gerade bei konkurrierenden Urlaubswünschen problematisch. Können nicht alle Mitarbeiter gleichzeitig fehlen, müssen die betrieblichen Anforderungen und die relevanten sozialen Gesichtspunkte berücksichtigt werden.
Eine klare interne Planung kann zwar festlegen, bis wann Urlaubswünsche möglichst eingereicht werden sollen. Der Zeitpunkt des Antrags sollte aber nicht automatisch das einzige Entscheidungskriterium sein.
Erst planen, wenn sich Urlaubswünsche überschneiden
Wer sich erst mit der Urlaubsplanung beschäftigt, wenn bereits mehrere Anträge für denselben Zeitraum vorliegen, reagiert häufig nur noch auf Konflikte.
Besser ist es, besonders gefragte Zeiträume frühzeitig sichtbar zu machen und gleichzeitig zu klären, welche Mindestbesetzung tatsächlich erforderlich ist. So lassen sich Überschneidungen erkennen, bevor daraus kurzfristige Personalengpässe entstehen.
Urlaubsstände und Entscheidungen nicht zentral dokumentieren
Wenn genehmigter Urlaub in unterschiedlichen Kalendern, Tabellen oder E-Mails festgehalten wird, fehlt schnell eine verlässliche Gesamtübersicht.
Für die Planung sollte deshalb jederzeit nachvollziehbar sein:
- welcher Urlaub bereits genehmigt wurde,
- welche Anträge noch offen sind,
- welche Mitarbeiter in einem Zeitraum bereits fehlen,
- wie viel Urlaub einzelnen Mitarbeitern noch zur Verfügung steht.
Eine zentrale Dokumentation hilft außerdem dabei, Entscheidungen auch später noch nachvollziehen zu können.
Resturlaub erst am Jahresende beachten
Auch verbleibende Urlaubstage sollten während des Jahres im Blick bleiben. Arbeitgeber sollten nicht davon ausgehen, dass nicht genommener gesetzlicher Urlaub automatisch mit dem Jahresende verfällt.
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts setzt ein Verfall grundsätzlich voraus, dass der Arbeitgeber den Mitarbeiter zuvor konkret über seinen Urlaubsanspruch und die maßgeblichen Verfallfristen informiert und ihn rechtzeitig dazu aufgefordert hat, den Urlaub zu nehmen.
Wissenswert: Eine laufende Übersicht über Urlaubskonten ist deshalb nicht nur für die kurzfristige Personalplanung hilfreich. Sie erleichtert auch, frühzeitig zu erkennen, bei welchen Mitarbeitern noch größere Urlaubsansprüche offen sind.
Eine gute Urlaubsplanung sollte damit nicht erst auf einzelne Anträge reagieren. Sie schafft während des gesamten Jahres Transparenz über Abwesenheiten, verfügbare Kapazitäten und offene Urlaubsansprüche.
5. Vereinfachen Sie die Urlaubsplanung mit TimeSec
Eine Urlaubsplaner-Vorlage kann besonders für kleinere Teams eine übersichtliche Grundlage schaffen. Sobald Urlaubsanträge jedoch laufend eingehen, geändert oder von unterschiedlichen Verantwortlichen geprüft werden müssen, steigt der Abstimmungsaufwand. Dann hilft es, Antrag, Genehmigung und Übersicht direkt in einem gemeinsamen System abzubilden.
Mit TimeSec können Mitarbeiter Urlaub und andere Abwesenheiten direkt per App oder Web beantragen. Der gewünschte Zeitraum wird digital erfasst und an die zuständigen Personen weitergegeben. So müssen Urlaubsanträge nicht mehr über Zurufe, einzelne Nachrichten oder Papierformulare zusammengetragen werden.
Urlaubsanträge und Genehmigungen an einem Ort
Für die Prüfung können klare Zuständigkeiten festgelegt werden. Beispielsweise kann zunächst ein Polier oder Bauleiter einen Antrag prüfen, bevor die endgültige Freigabe durch Verwaltung oder Geschäftsführung erfolgt. Gleichzeitig laufen genehmigte und beantragte Abwesenheiten zentral zusammen. Dadurch lässt sich schneller erkennen, welche Mitarbeiter zu einem bestimmten Zeitpunkt verfügbar oder bereits abwesend sind.
Mehr zur Abwesenheitsverwaltung
Auch Mitarbeiter können ihren aktuellen Urlaubsstand einsehen. Urlaubskonten, Anträge und weitere Abwesenheiten müssen dadurch nicht separat über verschiedene Listen geführt und bei Rückfragen immer wieder abgeglichen werden.
Besonderheiten im Baugewerbe berücksichtigen
Gerade für Bauunternehmen endet die Urlaubsverwaltung nicht immer bei der einfachen Anzahl verfügbarer Urlaubstage. Für gewerbliche Arbeitnehmer können besondere tarifliche und sozialkassenrechtliche Regelungen relevant sein.
TimeSec bildet deshalb auch Urlaubsregelungen gemäß den Vorgaben des Bundesrahmentarifvertrags für das Baugewerbe (BRTV) und der Sozialkasse Bau (SOKA Bau) ab. Ansprüche, Gutschriften und Überträge können innerhalb der Urlaubsverwaltung dokumentiert werden.
Für die Praxis: Eine digitale Urlaubsverwaltung nimmt Arbeitgebern nicht die Entscheidung ab, ob ein konkreter Urlaubswunsch genehmigt werden kann. Sie schafft aber die Datengrundlage, um offene Anträge, bereits geplante Abwesenheiten und verfügbare Urlaubstage zentral im Blick zu behalten.
Mehr zur digitalen Arbeitszeiterfassung
Damit wird die Urlaubsplanung Teil eines durchgängigen Prozesses: Mitarbeiter stellen ihre Anträge digital, Verantwortliche prüfen sie nach den festgelegten Zuständigkeiten und genehmigte Abwesenheiten stehen anschließend für die weitere Personalplanung zur Verfügung. Durch eine Software, die Zeiterfassung, Abwesenheitsverwaltung und Urlaubsträge alles in einem vereint, entsteht eine Übersicht, die Ihre Abläufe im Unternehmen vereinfacht. Wenn Sie hierzu weitere Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne. Wir stehen Ihnen als Ansprechpartner mit Rat und Tat beiseite.
FAQ zur Urlaubsplanung von Mitarbeitern
Bis wann müssen Mitarbeiter ihren Urlaub planen?
Eine allgemeine gesetzliche Frist, bis zu der Mitarbeiter ihren Jahresurlaub vollständig beantragen müssen, sieht das Bundesurlaubsgesetz nicht vor. Für eine verlässliche Personalplanung können Unternehmen jedoch interne Abläufe und Termine festlegen, bis zu denen insbesondere größere oder besonders gefragte Urlaubszeiträume möglichst angemeldet werden sollen.
Eine solche Planungsfrist bedeutet allerdings nicht, dass ein noch bestehender Urlaubsanspruch automatisch entfällt, wenn ein Mitarbeiter seinen Urlaub erst später beantragt. Urlaubswünsche sind weiterhin nach den geltenden urlaubsrechtlichen Regeln zu behandeln.
Müssen Mitarbeiter ihren gesamten Jahresurlaub im Voraus festlegen?
Nein. Mitarbeiter müssen ihren gesamten Jahresurlaub nicht zu Beginn des Jahres verbindlich verplanen. Für Arbeitgeber kann es dennoch sinnvoll sein, frühzeitig zumindest größere Urlaubszeiträume und besonders gefragte Zeiten abzufragen.
Damit entsteht eine Planungsgrundlage, ohne dass jeder einzelne Urlaubstag bereits Monate im Voraus feststehen muss. Wie detailliert eine solche Jahresplanung sinnvoll ist, hängt unter anderem von Teamgröße, Vertretungsmöglichkeiten und betrieblichen Abläufen ab.
Wie viele Mitarbeiter dürfen gleichzeitig Urlaub nehmen?
Eine gesetzlich festgelegte Höchstzahl gibt es nicht. Entscheidend ist, ob die gleichzeitige Abwesenheit mit den betrieblichen Anforderungen vereinbar ist und dass die Informationen so hinterlegt werden, dass immer ein Überblick über die geplanten Abwesenheiten besteht.
Können mehrere Mitarbeiter gleichzeitig fehlen, ohne dass dringende betriebliche Belange entgegenstehen, besteht allein wegen der Anzahl der Urlaubsanträge kein Grund für eine Ablehnung. Erst wenn beispielsweise eine tatsächlich notwendige Besetzung nicht mehr gewährleistet wäre, muss geprüft werden, welche Urlaubswünsche berücksichtigt werden können.
Kann bereits genehmigter Urlaub wieder zurückgenommen werden?
Ein einmal genehmigter Urlaub schafft grundsätzlich Planungssicherheit und kann vom Arbeitgeber nicht beliebig wieder zurückgenommen werden. Ein Widerruf kommt allenfalls in außergewöhnlichen Notfällen in Betracht. Gewöhnliche Personalengpässe oder eine nachträglich ungünstige Personalsituation reichen dafür nicht ohne Weiteres aus.
Arbeitgeber sollten deshalb bereits vor der Genehmigung prüfen, ob der beantragte Zeitraum mit der erforderlichen Besetzung vereinbar ist. Arbeitgeber und Mitarbeiter können sich unabhängig davon einvernehmlich darauf verständigen, einen bereits genehmigten Urlaub zu verschieben.