Haben Sie ein Unternehmen und sind sich unsicher, wie es rechtlich aktuell um die digitale Zeiterfassung steht? Wir haben für Sie die wichtigsten Informationen zusammengetragen.
Die Debatte über die Regulierung der Arbeitszeiterfassung hat in Deutschland in den letzten Jahren an Fahrt aufgenommen, insbesondere im Kontext der EU-Richtlinie zur Arbeitszeit. Das Arbeitszeiterfassungsgesetz (ArbZG) in Deutschland war bisher weniger detailliert als in einigen anderen europäischen Ländern. Doch mit den jüngsten Entwicklungen hat sich das Bild gewandelt.
Zur gegenwärtigen Situation in Deutschland
Bis vor Kurzem gab es in Deutschland keine explizite gesetzliche Pflicht zur systematischen Erfassung der Arbeitszeit für alle Arbeitnehmenden. Arbeitgeber:innen waren lediglich verpflichtet, Überstunden zu dokumentieren. Diese Regelung führte zu Kritik, da sie eine genaue Kontrolle der Arbeitszeit und die Einhaltung von Arbeitszeitrichtlinien erschwerte. Am 14. Mai 2019 entschied jedoch der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass Arbeitgeber:innen verpflichtet sind, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeitenden vollständig zu erfassen.
Laut Grundsatzurteil vom Bundesarbeitsgericht sind Arbeitgeber:innen seit dem 13. September 2022 verpflichtet, die tägliche Arbeitszeit ihrer Mitarbeitenden systematisch zu erfassen. Diese Änderung zielt darauf ab, die Einhaltung von Arbeitszeitvorschriften zu verbessern und eine faire Entlohnung sicherzustellen. Die genaue Umsetzung und Durchsetzung dieses Grundsatzurteils variiert dabei je nach Unternehmensgröße und Branche. Bei Verstößen gegen die ordnungsgemäße Dokumentation drohen hohe Bußgelder. Im April 2023 wurde durch den Arbeitsminister ein Gesetzesentwurf zur elektronischen Zeiterfassungspflicht vorgelegt, jedoch noch kein konkretes Gesetz verabschiedet.
Vergleich mit anderen europäischen Ländern
Im Vergleich zu Deutschland haben einige europäische Länder bereits strengere Regelungen zur Arbeitszeiterfassung eingeführt, deren Verstoß hohe Bußgelder nach sich zieht:
- Niederlande: Die Niederlande haben neben Spanien eines der strengsten Arbeitszeiterfassungsgesetze in Europa. Neben den Arbeitszeiten müssen Arbeitgeber:innen auch die Pausen sowie Urlaubs- und Krankheitstage ihrer Arbeitnehmer:innen protokollieren und mindestens 52 Wochen aufbewahren. Davon ausgenommen sind Arbeitnehmende, deren Verdienst das Dreifache des nationalen Mindestlohns übersteigt.
- Spanien: In Spanien müssen Unternehmen seit 2019 die tägliche Arbeitszeit der Mitarbeiter:innen stündlich erfassen und diese Daten für mindestens vier Jahre aufbewahren.
- Schweiz: In der Schweiz ist die für Arbeitgeber:innen verpflichtende Dokumentation der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit der Arbeitnehmenden im Arbeitsgesetz verankert. Die Aufzeichnungen müssen für fünf Jahre aufbewahrt werden.
- Vereinigtes Königreich: Während die zuvor genannten Beispiele keine bestimmte Form der Arbeitszeiterfassung vorsehen, müssen die Arbeitsstunden im Vereinigten Königreich auf einem Stundenzettel erfasst und für mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden.
Insgesamt zeigt sich, dass Deutschland mit der jüngsten Gesetzesänderung auf dem Weg ist, die Arbeitszeiterfassung stärker zu regulieren, um die Rechte der Arbeitnehmer:innen zu schützen und die Einhaltung von Arbeitszeitvorschriften zu gewährleisten. Im Vergleich zu einigen anderen europäischen Ländern bleibt Deutschland jedoch noch hinter den strengsten Standards zurück.
Nur noch eine Frage der Zeit
Auch wenn das Gesetz zur elektronischen Zeiterfassungspflicht noch nicht verabschiedet wurde, sind Unternehmen schon jetzt dazu verpflichtet, Systeme zu etablieren, mit denen die Arbeitszeiten der Mitarbeiter:innen dokumentiert werden können. Dementsprechend sollten sie sich darauf vorbereiten, dass in diesem Jahr die Pflicht zum Gesetz wird und sich mit digitalen Zeiterfassungslösungen auseinandersetzen, die nicht nur den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, sondern auch etliche Vorzüge mit sich bringen.
Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um sich auf die Zukunft vorzubereiten und sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen für die kommenden Änderungen gewappnet ist. Handeln Sie jetzt und investieren Sie in die richtige Lösung für eine effiziente Arbeitszeiterfassung!
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