Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der TimeSec Zeitmanagement GmbH, vertretungsberechtigter Geschäftsführer Sören Ladig, Lückstr. 72/73, 10317 Berlin, (nachfolgend: TimeSec) gelten gegenüber allen Kunden (nachfolgend: Kunden). Gemeinsam werden TimeSec und Kunden auch die Parteien genannt.
(2) Das Angebot von TimeSec richtet sich ausschließlich an Unternehmen im Sinne von § 14 BGB.
(3) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen TimeSec und dem Kunden. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird durch TimeSec ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Personenbezogene Daten sind nach Art. 4 Nr. 1 DS-GVO alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Hierzu gehören beispielsweise Informationen wie ihr Vor- und Nachname, ihre Anschrift, ihre Telefonnummer, Ihre E-Mail-Adresse, aber auch ihre IP-Adresse.
Daten bei denen kein Bezug zu Ihrer Person herstellbar ist wie beispielsweise durch eine Anonymisierung, sind keine personenbezogenen Daten. Die Verarbeitung (z.B. das Erheben, die Speicherung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Übermittlung, das Löschen oder die Vernichtung) nach Art. 4 Nr. 2 DS-GVO bedarf immer einer gesetzlichen Rechtsgrundlage oder Ihrer Einwilligung. Verarbeitete personenbezogene Daten müssen gelöscht werden, sobald der Zweck der Verarbeitung erreicht wurde und keine gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungspflichten mehr zu wahren sind.
Hier finden Sie Informationen über den Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten beim Besuch unserer Webseite. Zur Bereitstellung der Funktionen und Dienste unserer Webseite ist es erforderlich, dass wir personenbezogene Daten über Sie erheben.
Wir erklären ihnen zudem, die Art und Umfang der jeweiligen Datenverarbeitung, den Zweck und die entsprechende Rechtsgrundlage und die jeweilige Speicherdauer.
Diese Datenschutzerklärung gilt nur für diese Webseite. Sie gilt nicht für andere Webseiten, auf die wir durch einen Hyperlink lediglich verweisen. Wir können keine Verantwortung für den vertraulichen Umgang Ihrer personenbezogenen Daten auf diesen Webseiten Dritter übernehmen, da wir keinen Einfluss darauf haben, ob diese Unternehmen die Datenschutzbestimmungen einhalten. Über den Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten durch diese Unternehmen informieren Sie sich bitte direkt auf diesen Webseiten.
Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand der vorliegenden AGB ist die – je nach Wahl des Kunden – unentgeltliche oder entgeltliche und zeitlich auf die Dauer des Vertrags begrenzte Gewährung der Nutzung der Softwareprodukte (nachfolgend „Software“) von TimeSec über das Internet als SaaS-Lösung im Bereich digitale Zeiterfassung. Die Zeiterfassung wird als mobile App für iOS und Android sowie für den Webbrowser zur Nutzung angeboten.
(2) Der Kunde hat dabei die Wahl zwischen einer kostenfreien Einstiegsvariante oder einer kostenpflichtigen Standardvariante. Die kostenfreie Variante wird ausschließlich Unternehmen aus der Baubranche angeboten. Dazu gehören Unternehmen, die Planungs-, Ausführungs- und Veränderungsleistungen an Bauwerken erbringen. Sofern Unklarheiten darüber bestehen, ob ein Unternehmen der Baubranche angehört, steht es TimeSec frei, zu entscheiden. Der Nachweis der Branchenzugehörigkeit wird erbracht z.B. durch den Auszug aus dem Handelsregister oder der Gewerbeanmeldung. TimeSec ist berechtigt, bei Zweifeln weitere Nachweise zu verlangen. Für Kunden außerhalb der Baubranche ist die Einstiegsvariante nicht kostenfrei.
(3) Kunden aller Branchen haben die Möglichkeit, die Standardvariante 30 Tage lang kostenfrei zu testen. Wird die kostenfreie Standardvariante nicht zum Ende der 30 Tage Testzeitraum gekündigt, geht sie in die kostenpflichtige Standardvariante über.
(4) Zusätzlich können Kunden auch ein Hardware-Terminal von TimeSec kaufen und darüber Arbeitszeiten erfassen. Auch der Kauf von NFC-Karten von TimeSec für die Authentifizierung der Nutzer am Hardware-Terminal oder den mobilen Applikationen von TimeSec sind möglich.
(5) Kunden haben die Möglichkeit, zusätzliche Softwarefunktionen durch TimeSec ergänzen zu lassen. Hierfür bedarf es einer gesonderten Vereinbarung. Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, wird Software immer nur zur Nutzung überlassen und geht nicht ins Eigentum des Kunden über.
Registrierung
(1) Für die Nutzung des Leistungsangebotes ist eine Registrierung des Kunden bei TimeSec zwingend erforderlich. Der Kunde legt dazu ein Kundenkonto mit den erforderlichen Angaben (Vor-, Nachname, Firmenname, Adresse, E-Mail) an, akzeptiert diese AGB und bekommt ein generiertes Passwort via E-Mail zugeschickt. Bei der Registrierung von Unternehmen ist die Angabe der vertretungsberechtigten Person erforderlich. (2) Jeder Kunde kann sich nur einmal registrieren. Änderungen der für die Kommunikation und die Vertragsabwicklung relevanten Daten werden vom Kunden selbstständig im Kundenkonto vorgenommen. (3) Der Kunde ist verpflichtet, ein ausreichend sicheres Passwort zu wählen und dieses geheim zu halten. Sobald der Kunde davon Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen, dass sein Passwort einer dritten Person zugänglich ist, muss er das Passwort unverzüglich ändern. (4) Im Zuge der Registrierung wählt der Kunde aus dem Angebot von TimeSec das für ihn passende Produkt aus, das er erwerben möchte und sendet eine Anfrage auf Abschluss eines Vertrages über die von ihm ausgewählte Option an TimeSec. Die Anfrage des Kunden kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn Kunden durch Klicken auf den Button „AGB akzeptieren“ diese Vertragsbedingungen akzeptieren und dadurch in Ihren Antrag aufgenommen haben. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung bei TimeSec eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar. Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch TimeSec zustande, die mit einer gesonderten E-Mail (Auftragsbestätigung) versandt wird. (5) Eventuelle Zusatzleistungen müssen explizit vereinbart werden. Auf Anfrage des Kunden erstellt TimeSec ein Angebot. Mit Annahme dieses Angebotes kommt ein Vertrag über die vereinbarte Zusatzleistung zu den vereinbarten Bedingungen zustande.
Leistungen
(1) TimeSec gewährt dem Kunden die Nutzung der jeweils aktuellen Version der Software für die vereinbarte Anzahl an berechtigten Nutzern über das Internet mittels Zugriff durch einen Webbrowser oder über eine mobile App. (2) TimeSec gewährleistet die Funktionsfähigkeit und Verfügbarkeit der Software während der Dauer des Vertragsverhältnisses und wird diese in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten. Der Funktionsumfang der Software ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung. (3) Der Kunde kann nach dem gewählten Lizenzmodell die Anzahl der berechtigten Nutzer der Software zu den auf der Webseite genannten Konditionen erhöhen oder reduzieren. Nach Einrichtung des Kundenaccounts und Übersendung der Zugangsdaten durch TimeSec an den Kunden, legt der Kunde seine Nutzer im System an. Die jeweiligen Zugangsdaten für die Nutzer des Kunden werden dabei automatisch generiert. (4) Weiterhin übermittelt TimeSec dem Kunden nach Vertragsschluss in elektronischer Form eine Benutzerdokumentation. Die Benutzerdokumentation ist zudem jederzeit während der Nutzung der Software einsehbar und kann in einem gängigen Format heruntergeladen werden. (5) TimeSec kann die Software jederzeit aktualisieren, sowie weiterentwickeln und insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage, technischer Entwicklungen oder zur Verbesserung der IT-Sicherheit anpassen. TimeSec wird dabei die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen und den Kunden rechtzeitig über notwendige Updates informieren. Im Falle einer wesentlichen Beeinträchtigung der berechtigten Interessen des Kunden steht diesem ein Sonderkündigungsrecht zu. (6) Eine Anpassung auf die individuellen Bedürfnisse oder die IT-Umgebung des Kunden schuldet TimeSec nicht, es sei denn, die Parteien haben abweichendes vereinbart. (7) TimeSec wird regelmäßig Wartungen an der Software vornehmen und den Kunden hierüber rechtzeitig informieren. Die Wartung wird regelmäßig außerhalb der üblichen Geschäftszeiten des Kunden durchgeführt, es sei denn, dass aufgrund zwingender Umstände eine Wartung zu einer anderen Zeit durchgeführt werden muss. (8) TimeSec wird dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen zum Schutz der kundenspezifischen Daten vornehmen. So werden die vom Kunden erfassten Zeitdaten zwei Jahre sicher gespeichert und sind für den Kunden zugänglich. TimeSec trifft jedoch keine weiteren Verwahrungs- oder Obhutspflichten hinsichtlich der Daten. Für eine darüber hinausgehende Sicherung der Daten ist der Kunde verantwortlich.
Nutzungsumfang
(1) Eine physische Überlassung der Software an den Kunden erfolgt nicht. (2) Der Kunde erhält an der jeweils aktuellen Version der Software für die vertraglich festgelegte Anzahl an Nutzern einfache, d. h. nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare, zeitlich auf die Dauer des Vertrags beschränkte Rechte, die Software mittels Zugriff über einen Browser oder über eine mobile App nach Maßgabe der vertraglichen Regelungen zu nutzen. (3) Der Kunde darf die Software nur im Rahmen seiner eigenen geschäftlichen Tätigkeit durch eigenes Personal nutzen. Dem Kunden ist eine weitergehende Nutzung der Software nicht gestattet.
Support
TimeSec richtet für Anfragen des Kunden zu Funktionen der Software einen Support-Service ein. Anfragen können über die auf der Website TimeSec angegebene Support-Hotline zu den dort angegebenen Zeiten oder per E-Mail gestellt werden. Die Anfragen werden in zeitlicher Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.
Verfügbarkeit
(1) TimeSec gewährt eine Gesamtverfügbarkeit der Leistungen von mindestens 99,5% im Monat am Übergabepunkt. Der Übergabepunkt ist der Routerausgang des Rechenzentrums von TimeSec. (2) Als Verfügbarkeit gilt die Möglichkeit des Kunden, sämtliche Hauptfunktionen der Software zu nutzen. Wartungszeiten sowie Zeiten der Störung unter Einhaltung der Behebungszeit gelten als Zeiten der Verfügbarkeit der Software. Zeiten unerheblicher Störungen bleiben bei der Berechnung der Verfügbarkeit außer Betracht. Für den Nachweis der Verfügbarkeit sind die Messinstrumente von TimeSec im Rechenzentrum maßgeblich. (3) Schwerwiegende Störungen (die Nutzung der Software insgesamt oder eine Hauptfunktion der Software ist nicht möglich) wird TimeSec auch außerhalb der Servicezeiten spätestens binnen 2 Stunden ab Eingang der Meldung der Störung – sofern die Meldung innerhalb der Servicezeiten erfolgt – beheben (Behebungszeit). Sofern absehbar ist, dass eine Behebung der Störung nicht innerhalb dieser Zeitspanne möglich ist, wird er den Kunden hierüber unverzüglich informieren und die voraussichtliche Überschreitung der Zeitspanne mitteilen. (4) Die Beseitigung von unerheblichen Störungen liegt im Ermessen von TimeSec. (5) Etwaige sonstige gesetzliche Ansprüche des Kunden gegen TimeSec bleiben unberührt.
Pflichten
(1) Der Kunde hat die ihm übermittelten Zugangsdaten dem Stand der Technik entsprechend vor Zugriffen Dritter zu schützen und zu verwahren. Der Kunde wird dafür sorgen, dass eine Nutzung nur im vertraglich vereinbarten Umfang geschieht. Ein unberechtigter Zugriff ist TimeSec unverzüglich mitzuteilen. (2) Der Kunde hat in eigener Verantwortung regelmäßig angemessene Datensicherungen vorzunehmen. (3) Der Kunde ist für von ihm eingestellte Inhalte vollumfänglich selbst verantwortlich, insbesondere im Hinblick auf Urheber- und Nutzungsrechte. Eine Haftung von TimeSec diesbezüglich ist ausgeschlossen. Der Kunde stellt TimeSec von jeglichen Ansprüchen diesbezüglich frei. TimeSec behält sich das Recht vor, bei Verdacht auf derartige Verletzungen die entsprechenden Inhalte zu entfernen. Er wird den Kunden im Nachgang darüber informieren.
Zahlung
(1) Der Preis zuzüglich Mehrwertsteuer und ggf. anfallende Versandkosten ist mit den von TimeSec angebotenen oder einzelvertraglich vereinbarten Zahlungsmitteln zu begleichen. Rechnungen sind spätestens binnen zwei (2) Wochen ab Zugang einer Rechnung zu bezahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. . (2) Kunden sind nicht berechtigt, gegenüber Forderungen von TimeSec aufzurechnen, es sei denn, ihre Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten. Kunden sind zur Aufrechnung gegenüber Forderungen von TimeSec auch berechtigt, wenn Sie Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Vertrag geltend machen. (3) Kunden dürfen ein Zurückbehaltungsrecht nur dann ausüben, wenn ihr Gegenanspruch aus demselben Kaufvertrag herrührt.
Gewährleistungen
(1) Hinsichtlich der Gewährung der Nutzung der Software gelten die Gewährleistungsvorschriften des Mietrechts (§§ 535 ff. BGB).
(2) Der Kunde hat TimeSec jegliche Mängel unverzüglich anzuzeigen.
(3) Die Gewährleistung für nur unerhebliche Minderungen der Tauglichkeit der Leistung wird ausgeschlossen. Die verschuldensunabhängige Haftung gem. § 536a Abs. 1 BGB für Mängel die bereits bei Vertragsschluss vorlagen ist ausgeschlossen.
Hardware
(1) Kunden haben die Möglichkeit, Hardware zu kaufen. Die Darstellung der Produkte auf der Webseite von TimeSec stellen kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags dar. (2) Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von TimeSec. (3) TimeSec haftet für Sach- oder Rechtsmängel gelieferter Artikel nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 434 ff. BGB. Für die Kunden (Unternehmer) beträgt die gesetzliche Gewährleistungsfrist 12 Monate. Sie beginnt mit Gefahrübergang. (4) Kunden sind dazu verpflichtet, die gekaufte Ware zu untersuchen und TimeSec offensichtliche Mängel unverzüglich anzuzeigen. Das gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel. Verletzen Kunden Ihre Untersuchungs- und Rügepflicht, ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. (5) Etwaige, von TimeSec gegebene Verkäufergarantien für bestimmte Artikel oder von den Herstellern bestimmter Artikel eingeräumte Herstellergarantien, treten neben die Ansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln. Einzelheiten des Umfangs solcher Garantien ergeben sich aus den Garantiebedingungen, die den Artikeln gegebenenfalls beiliegen.
Vorsatz
(1) Die Parteien haften unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. (2) Unbeschadet der Fälle unbeschränkter Haftung gemäß § 8 (1) haften die Parteien einander bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf, allerdings beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. (3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie im Rahmen schriftlich von einer Partei übernommene Garantien. (4) § 12 gilt auch zu Gunsten von Mitarbeitern, Vertretern und Organen von TimeSec.
Vergütung
(1) Je nach gewähltem Paket/Abonnement hat der Kunde monatlich oder jährlich im Voraus das im Bestellprozess vereinbarte Entgelt zu bezahlen. (2) Beim Kauf von Hardware und bei vereinbarten Zusatzleistungen gilt für die Zahlung die Einzelvereinbarung. In jedem Fall sind Zahlungen innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungszugang vom Kunden zu leisten. Rechnungen werden an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse versendet. (3) Das monatlich oder jährlich zu zahlende Entgelt wird bei Änderungen in der Anzahl der Nutzer gemäß den jeweils aktuellen Konditionen angepasst. (3) Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden ist TimeSec berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen und den Zugang zur Software bis zur vollständigen Zahlung zu sperren, ohne dass er den Zahlungsanspruch verliert.
Vertragslaufzeit
(1) Der Vertrag über die Nutzung von Software beginnt zu dem vereinbarten Datum und wird für die vereinbarte Dauer geschlossen. Sofern der Vertrag von keiner der Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf der Erstlaufzeit gekündigt wird, verlängert er sich jeweils für die durch den Erstvertrag vereinbarte Dauer. Im Falle einer Verlängerung gilt die Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende jeder Verlängerungsperiode. (2) Vereinbarte kostenfreie Testphasen enden, ohne dass es einer Kündigung bedarf. (3) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. (4) Die Kündigung bedarf in jedem Fall der Schriftform.
Datenschutz
(1) Es gelten die Datenschutzbestimmungen von TimeSec einsehbar unter https://www.timesec.de/datenschutz . (2) Die Parteien werden die für sie jeweils geltenden anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten. (3) Sofern und soweit TimeSec im Rahmen der Leistungserbringung Zugriff auf personenbezogene Daten des Kunden hat, werden die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen entsprechenden Auftragsverarbeitungsvertrag abschließen. In diesem Fall wird TimeSec die entsprechenden personenbezogenen Daten allein nach den dort festgehaltenen Bestimmungen und nach den Weisungen des Kunden verarbeiten. (4) TimeSec verpflichtet sich, über alle vertraulichen Informationen (einschließlich Geschäftsgeheimnissen), die er im Zusammenhang mit diesem Vertrag und dessen Durchführung erfährt, Stillschweigen zu bewahren und diese nicht gegenüber Dritten offenzulegen, weiterzugeben, noch auf sonstige Art zu verwenden. Vertrauliche Informationen sind dabei solche, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, unabhängig davon, ob sie in schriftlicher, elektronischer, verkörperter oder mündlicher Form mitgeteilt worden sind. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht, soweit TimeSec gesetzlich oder aufgrund bestands- bzw. rechtskräftiger Behörden- oder Gerichtsentscheidung zur Offenlegung der vertraulichen Information verpflichtet ist. TimeSec verpflichtet sich, mit allen Mitarbeitern und Subunternehmern eine den vorstehenden Absatz inhaltsgleiche Regelung zu vereinbaren.
Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Regelungen dieses Vertrags unwirksam oder nicht durchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon unberührt. Die Parteien werden solche Regelungen durch wirksame und durchführbare Regelungen ersetzen, die dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck sowie dem Willen der Parteien bei Vertragsschluss möglichst gleichkommen. Entsprechendes gilt im Falle einer Vertragslücke.
(2) Mündliche oder schriftliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen dieses Vertrags und seiner Anlagen bedürfen der Schriftform.
(3) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.4.1980 (UN-Kaufrecht).
(4) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von TimeSec in Berlin.