Im Bundestagswahlkampf hat die CDU ihre „Agenda 2030“ vorgestellt, in der sie eine deutliche Flexibilisierung der Arbeitszeiten fordert. Statt einer täglichen Höchstarbeitszeit, wie sie derzeit im deutschen Arbeitszeitgesetz geregelt ist, soll es künftig eine wöchentliche Obergrenze geben.
Was bedeuten die Pläne konkret?
Das aktuelle Arbeitszeitgesetz sieht eine regelmäßige Arbeitszeit von acht Stunden pro Tag vor, die auf bis zu zehn Stunden erweitert werden kann, wenn der Durchschnitt innerhalb von 24 Wochen oder sechs Monaten acht Stunden nicht überschreitet. Die CDU möchte dieses Modell durch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit ersetzen, wie sie in der EU-Arbeitszeitrichtlinie festgelegt ist. Diese schreibt eine maximale Wochenarbeitszeit von 48 Stunden vor, gemittelt über einen flexiblen Zeitraum von mehreren Monaten.
Laut der Partei können sich Arbeitgeber:innen ihre täglichen Arbeitszeiten mit dieser Reform besser einteilen und an individuelle Bedürfnisse oder saisonale Schwankungen anpassen. Arbeitnehmer:innen könnten beispielsweise in Stoßzeiten länger arbeiten und dafür in ruhigeren Phasen mehr Freizeit genießen. Voraussetzung bleibt jedoch, dass Mitarbeitende freiwillig zustimmen und keine Nachteile erleiden, wenn sie die maximalen Arbeitszeiten nicht ausschöpfen möchten.
Flexibilität versus Kritik
Die Pläne stoßen auf geteilte Reaktionen. Befürworter, wie der Präsident des ZEW, Achim Wambach, sehen darin einen wichtigen Schritt, um Deutschland als Wirtschaftsstandort wettbewerbsfähig zu halten. Kritiker, darunter die Grünen, warnen jedoch vor potenziellen Nachteilen für die Work-Life-Balance und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten.