Am 12. November 2025 hat die Bundesarbeitsministerin für Arbeit und Soziales Bärbel Bas in der Regierungsbefragung des Bundestags klar angesagt: Die Reform des Arbeitszeitgesetzes kommt und mit ihr die verpflichtende digitale Zeiterfassung. Zur Reform soll unter anderem ein neues Arbeitszeitmodell mit einer Wochenhöchstarbeitszeit (statt 8-Stunden-Tag) gehören. Bas betont, dass sie bei allen Neuerungen dafür sorgen möchte, dass der Gesundheitsschutz der Arbeitnehmemende besonders priorisiert wird.
Was sich genau ändern soll, wie die Regierung dabei den Arbeits- und Gesundheitsschutz erhalten oder sogar verbessern will und was insbesondere Bau- und Handwerksbetriebe beachten müssen, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Hintergrund: Was regelt das Arbeitszeitgesetz bisher?
Es ist den meisten zwar bekannt, aber damit Sie die angekündigten Änderungen im Arbeitszeitgesetz besser einordnen können, hier ein grober Überblick über die bestehenden Regelungen:
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) wurde 1994 verabschiedet und basiert seit 2003 auch auf der EU-Arbeitszeitrichtlinie (2003/88/EG), die europaweit Mindeststandards für Arbeitszeit, Ruhezeiten und Urlaub festlegt. Das Gesetz soll Beschäftigte vor übermäßiger Belastung schützen und ihre Gesundheit fördern. Darin ist eine werktägliche Höchstarbeitszeit von acht Stunden festgelegt, die im Normalfall nicht überschritten werden darf. Außerdem müssen Beschäftigte nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben. Es gilt darüber hinaus eine Sonn- und Feiertagsruhe, also dürfen Arbeitnehmende an diesen Tagen nicht beschäftigt werden, wobei für bestimmte Branchen wie Gastronomie, Gesundheitswesen oder Notdienste Ausnahmen bestehen.
Rechtliche Grundlagen zur Arbeitszeiterfassung
In Bezug auf die Erfassung der Arbeitszeit kam 2019 ein richtungsweisendes Urteil vom Europäischen Gerichtshof (EuGH): Arbeitgebende in der EU müssen ein objektives, verlässliches und zugängliches System einrichten, um die täglich geleistete Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter:innen zu erfassen. Im Jahr 2022 entschied das Bundesarbeitsgericht, dass diese Regelung für deutsche Unternehmen verpflichtend gilt, damit überprüft und nachgewiesen werden kann, ob Unternehmen die tägliche Höchstarbeitszeit und die Ruhezeiten ihrer Beschäftigten tatsächlich einhalten. Eine konkrete Vorgabe, wie die Arbeitszeit erfasst werden soll, gab (und gibt) es aber noch nicht.
Die geplante Reform des Arbeitszeitgesetzes
Die aktuelle Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag von April 2025 einige Änderungen im Arbeitszeitgesetz angekündigt. Das Arbeitszeitgesetz soll moderner und flexibler werden, dabei aber nach wie vor dem Schutz der Beschäftigten dienen.
Zentrale Punkte der Reform:
1. Keine Veränderung der Ruhezeiten
Bärbel Bas betont ausdrücklich „dass wir an die Ruhezeiten nicht rangehen” (Bas bei der Befragung der Bundesregierung am 12.11.2025). Die elf Stunden Ruhezeit bleiben also bestehen. Diese Regelung ist und bleibt ein Grundpfeiler des Arbeitsschutzes.
2. Verpflichtende digitale Zeiterfassung
Die digitale Zeiterfassung soll gesetzlich verpflichtend werden. Arbeitgebende müssen ein System einführen, das Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit elektronisch dokumentiert und zwar noch am jeweiligen Arbeitstag. Handschriftliche Stundenzettel werden für die meisten Betriebe der Vergangenheit angehören.
3. Flexibilisierung durch Tarifverträge
Das neue Arbeitszeitgesetz soll mehr Spielraum für flexible Arbeitszeitmodelle öffnen. Die Sozialpartner (Gewerkschaften und Arbeitgebende) können dafür über Tarifverträge gemeinsame Lösungen finden, die zur jeweiligen Branche passen. So könnte beispielsweise ein Zwölfstundentag möglich werden, allerdings nur, wenn dies tariflich vereinbart wird und anschließend entsprechende Ausgleichs- bzw. Ruhezeiten geschaffen werden.
4. Höchstarbeitszeit: Vom Tages- zum Wochenmodell
Eine der größten Änderungen soll die Höchstarbeitszeit betreffen. Statt der bekannten täglichen Höchstarbeitszeit von acht (beziehungsweise höchstens zehn) Stunden soll künftig eine wöchentliche Obergrenze von 48 Stunden gelten. Das würde bedeuten: An drei Tagen könnten Arbeitnehmende länger arbeiten, wenn dafür andere Tage kürzer ausfallen oder sie ein verlängertes Wochenende bekommen (das wäre zumindest eines von mehreren möglichen Szenarien).
Warum digitale Zeiterfassung? Was Bärbel Bas betont
In der Regierungsbefragung am 12. November 2025 machte Bärbel Bas ihre Position zur digitalen Zeiterfassung unmissverständlich klar:
„Deswegen will ich noch mal betonen, dass wir an die Ruhezeiten nicht rangehen. Und verbunden mit einer Änderung des Arbeitszeitgesetzes ist, dass wir auch die elektronische Zeiterfassung aufnehmen; denn wir wissen auch, dass viele Überstunden heute nicht erfasst, geschweige denn bezahlt werden.“
Mit der neuen Regelung möchte Bas also (in guter Tradition des alten Arbeitszeitgesetzes) vor allem für den Schutz und eine faire Bezahlung der Beschäftigten sorgen. Das ist ein sehr wichtiger Punkt, da im Zusammenhang mit digitaler Zeiterfassung schnell Stichworte wie „GPS-Tracking” fallen (gerade im Handwerk und Außendienst), die den Beschäftigten das Gefühl geben könnten, überwacht und kontrolliert zu werden. Das Gesetz soll aber in erster Linie sicherstellen, dass jede gearbeitete Minute auch entlohnt wird.
Bas betont außerdem, dass eine Flexibilisierung der täglichen Höchstarbeitszeit nicht auf Kosten der Arbeitnehmenden gehen darf. Wenn ein Zwölfstundentag gearbeitet wird, muss das fair kompensiert werden. Die Ministerin sagt klar:
„Es ist so, dass ein Zwölfstundentag nicht familienfreundlich ist. Es ist aber auch schon nach dem jetzigen Arbeitszeitgesetz möglich, mit Tarifpartnern zu solchen Vereinbarungen zu kommen, zum Beispiel, wenn es Arbeitsspitzen gibt, die in entsprechender Zeit erfüllt werden müssen. Dazu sind übrigens Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch bereit.“
Die Reform soll den Beschäftigten also nicht einfach mehr Arbeitszeit aufbrummen, sondern je nach Situation mehr Flexibilität bieten und das immer nur in Abstimmung mit den Beschäftigten und ihren gewerkschaftlichen Vertretungen.
Digitale Zeiterfassung im Zentrum der Änderungen
Neben der angestrebten wöchentlichen Höchstarbeitszeit bildet die digitale Zeiterfassung definitiv das Herzstück der geplanten Reform. Wir können uns vorstellen, dass diese Änderung gerade im Bau- und Handwerk nicht nur Begeisterung auslöst. Diese Veränderung ist nunmal mit einem gewissen bürokratischen Aufwand verbunden, der sich unserer Meinung nach aber auf jeden Fall lohnen wird. Lassen Sie uns Ihnen deshalb einige gute Gründe dafür liefern, dass die digitale Zeiterfassung für alle ein guter Schritt nach vorne ist.
Warum lohnt sich digitale Zeiterfassung?
Handschriftliche Stundenzettel sind fehleranfällig und verschwinden gerne mal im Papierberg. Außerdem bedeuten sie in Unternehmen, in denen schon elektronisch gestempelt wird, doppelten Aufwand. Warum nicht den elektronischen Stempel direkt als Arbeitszeitnachweis nutzen? Digitale Zeiterfassung macht genau das möglich.
Ein ganzheitliches elektronisches System …
- Dokumentiert jeden Eintrag/Stempel automatisch und manipulationssicher
- Speichert alle Daten zentral und zugänglich (kein Papierchaos mehr)
- Kann automatisch prüfen, ob Ruhezeiten und Höchstarbeitszeiten eingehalten werden
- Vereinfacht die Lohnabrechnung durch direkte Schnittstellen zu DATEV usw.
Das bringt sowohl den Arbeitnehmenden als auch den Arbeitgebenden einige Vorteile ↓
| Vorteile für Arbeitnehmende | Vorteile für Arbeitgebende |
| Transparenz: Das elektronische System gibt allen Beschäftigten einen klaren Überblick über die geleisteten Arbeitsstunden. Überstunden werden sichtbar gekennzeichnet, wodurch deren Ausgleich besser eingefordert werden kann. | Compliance: Mit einem ordnungsgemäßen digitalen System erfüllen Arbeitgebende ihre gesetzlichen Pflichten und vermeiden Bußgelder bei Kontrollen. |
| Faire Bezahlung: Wenn jede Minute erfasst wird, wird auch jede Minute bezahlt. So einfach ist das. | Prozessoptimierung: In der Verwaltung wird viel Zeit gespart, da Stundenzettel nicht mehr händisch übertragen werden müssen. |
| Gesundheitsschutz: Das System warnt automatisch, wenn Höchstarbeitszeiten erreicht werden oder Ruhezeiten gefährdet sind. | Projektmanagement: Bei digitalen Zeiterfassungssystemen mit Projektzeiterfassung lässt sich genau nachvollziehen, wie viel Zeit in welches Projekt bzw. für welche Kunden geflossen ist. Diese Übersicht erleichtert zum einen die Kalkulation eines Projektes, sowie am Ende die Abrechnung. |
| Rechtssicherheit: Im Streitfall gibt es klare Nachweise über die geleistete Arbeitszeit, die Arbeitgebende akzeptieren müssen. | Attraktivität als Arbeitgeber:in: Moderne, digitale Prozesse signalisieren Fortschritt und sprechen junge Fachkräfte an. |
Herausforderungen in der Praxis
Natürlich gibt es auch Hürden bei der Einführung digitaler Zeiterfassung. In eine Veränderung muss immer investiert werden:
Kosten: Software-Lizenzen oder gegebenenfalls Hardware wie Zeiterfassungsterminals kosten Geld. Bei TimeSec starten Sie sehr günstig und profitieren bereits von einem großen Umfang an Funktionen.
Umstellung: Mitarbeitende müssen in der digitalen Zeiterfassung geschult werden, wobei der Begriff Schulung hier vermutlich schon zu hoch angesetzt ist. Viele Optionen für digitale Zeiterfassung sind bewusst sehr intuitiv gestaltet, sodass Sie und Ihre Mitarbeitenden sofort starten können.
Technische Umsetzung: Gerade auf Baustellen oder in Gegenden ohne stabiles Internet braucht es Lösungen mit Offline-Funktionalität. Deshalb sind die Anwendungen von TimeSec auch offline verfügbar.
Sozialpartnerdialog und Zeitplan der digitalen Zeiterfassung
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat dieses Jahr im Juli den sogenannten Sozialpartnerdialog gestartet, bei dem Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften gemeinsam über die konkrete Ausgestaltung der Reform beraten haben.
Auf Arbeitgebendenseite waren unter anderem die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) dabei. Auf Arbeitnehmendenseite haben sich der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und Einzelgewerkschaften wie IG Metall, ver.di und IG BAU an dem Sozialpartnerdialog beteiligt.
Was wurde beim Sozialpartnerdialog diskutiert?
Die Positionen konnten unterschiedlicher kaum sein. Arbeitgebende forderten mehr Flexibilität bei den Arbeitszeiten und somit auch die Abschaffung der Tageshöchstarbeitszeit, sowie pragmatische Lösungen bei der (digitalen) Zeiterfassung. Die Gewerkschaften hingegen lehnten eine Aufweichung des Achtstundentags strikt ab und warnten vor mehr Belastung für Beschäftigte (wovon die Arbeitgebenden nicht profitieren würden).
Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat nach Abschluss des Dialogs im Oktober 2025 deutlich gemacht: „Der Dialog hat gezeigt, dass das Arbeitszeitgesetz in seiner jetzigen Form funktioniert.“ Die Gewerkschaften sehen in den vorgeschlagenen Änderungen bisher mehr Chaos als Verbesserung. Dabei geht es ihnen scheinbar mehr um die Wochenhöchstarbeitszeit als um die digitale Zeiterfassung.
Das Ergebnis: Uneinigkeit mit gemeinsamen Vorschlägen
Der Sozialpartnerdialog endete ohne Konsens, aber mit einigen Vorschlägen, auf die sich beide Parteien einigen konnten. Diese wertet das BMAS nun aus. Bärbel Bas erklärte dazu:
„Der Sozialpartnerdialog ist jetzt abgeschlossen. Wir werten die Vorschläge aus, die trotz Uneinigkeit vorgetragen wurden. Zum Paket gehört, wie gesagt, auch die digitale Zeiterfassung, die wir gleichzeitig umsetzen müssen, wenn wir das Arbeitszeitgesetz anfassen.“
Die Vorschläge, über die man sich einigen konnte, sollen laut Bas „spätestens Anfang nächsten Jahres” in die Praxis umgesetzt werden. Bis ein fertiger Gesetzesentwurf tatsächlich Inkrafttreten kann, wird es dann wahrscheinlich noch einige Monate dauern, Unternehmen sollten sich aber bestenfalls schon jetzt auf 2026 vorbereiten und den Wechsel zur digitalen Zeiterfassung planen.
Was Unternehmen jetzt schon beachten sollten
Um das Ganze einmal auf den Punkt zu bringen, fassen wir zusammen, was im Jetzt und Hier für Unternehmen gilt und welche Vorkehrungen Sie für die Reform 2026 treffen sollten:
1. Zeiterfassung ist bereits jetzt Pflicht
Das BAG-Urteil von 2022 gilt bereits. Wer noch keine systematische Zeiterfassung hat, sollte nicht auf das neue Gesetz warten, sondern jetzt handeln.
2. Planung für den Wechsel zur digitalen Zeiterfassung
Auch wenn noch nicht feststeht, wann genau die digitale Zeiterfassung Pflicht wird, tun Betriebe gut daran, sich jetzt mit digitalen Lösungen auseinanderzusetzen. Selbst ohne gesetzliche Vorgabe können Sie von der digitalen Zeiterfassung nur profitieren.
3. Übergangsfristen nutzen
Der bisherige Referentenentwurf von 2023 sieht gestaffelte Übergangsfristen für den Wechsel zur digitalen Zeiterfassung vor:
- Betriebe mit über 250 Mitarbeitern: 1 Jahr
- Betriebe mit 50-249 Mitarbeitern: 2 Jahre
- Betriebe mit 10-49 Mitarbeitern: 5 Jahre
- Betriebe unter 10 Mitarbeitern: Mögliche Ausnahme von der elektronischen Pflicht
Diese Fristen bieten Unternehmen Luft zum Atmen, aber frühes Handeln zahlt sich in jedem Fall aus, gerade weil die Effizienzsteigerung durch digitale Zeiterfassung mit einem klaren Wettbewerbsvorteil einhergeht.
4. Mitarbeitende einbeziehen
Die Einführung digitaler Zeiterfassung funktioniert nur mit der Akzeptanz Ihrer Belegschaft. Erklären Sie die Vorteile, führen Sie Ihre Mitarbeitenden an das neue System heran, dann wird der Übergang sanft und sorgenfrei gelingen.
Mit TimeSec bestens vorbereitet auf die Reform
Für Betriebe aus dem Bau und Handwerk bietet TimeSec digitale Lösungen, die bereits alle Anforderungen der kommenden Reform erfüllen:
Digitale Zeiterfassung: Je nach Bedarf per App, Web-Anwendung, Terminal oder kombiniert
Offline-Funktionalität: Funktioniert auch auf Baustellen ohne Internet
DSGVO-konform: Deutsche Server, transparente Datenverarbeitung
Erfassungsprotokoll: Jede Buchung wird nachvollziehbar dokumentiert
DATEV-Schnittstelle: Nahtlose Übergabe an die Lohnbuchhaltung
Für Kleinbetriebe: Die Basic-Version ist mit bis zu 5 Mitarbeitenden dauerhaft kostenfrei.
Die Aussagen von Bärbel Bas machen deutlich: Die Reform des Arbeitszeitgesetzes kommt, und die digitale Zeiterfassung wird Pflicht. Mit TimeSec sind Sie bereits heute für die Reform von morgen gerüstet. Die Software wurde speziell für die Anforderungen mobiler Teams entwickelt und bietet alles, was das neue Arbeitszeitgesetz fordern wird.