Die neue Bundesregierung plant die verpflichtende Einführung der elektronischen Arbeitszeiterfassung. Was bedeutet das für Unternehmen, Mitarbeitende?
Hintergrund
Seit den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs (2019) und des Bundesarbeitsgerichts (2022) besteht in Deutschland eine allgemeine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung. Allerdings fehlt bislang eine konkrete gesetzliche Ausgestaltung, was zu Unsicherheiten in der Praxis führt. Die neue Bundesregierung aus CDU, CSU und SPD hat nun im Koalitionsvertrag angekündigt, diese Pflicht unbürokratisch zu regeln und dabei Übergangsregelungen für kleine und mittlere Unternehmen vorzusehen.
Die Arbeitswelt wandelt sich – und mit ihr die politischen Rahmenbedingungen. Die neue Bundesregierung aus CDU, CSU und SPD hat im Koalitionsvertrag 2025 ein klares Signal gesendet: Die elektronische Zeiterfassung ist Pflicht.Doch keine Panik – insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sollen durch „angemessene Übergangsregeln“ entlastet werden
Vertrauensarbeitszeit – weiter möglich – unter Bedingungen
Im Koalitionsvertrag heißt es zwar:
„Die Vertrauensarbeitszeit bleibt ohne Zeiterfassung im Einklang mit der EU-Arbeitszeitrichtlinie möglich.“
Doch in der Praxis ist das schwierig. Denn die EU-Richtlinie schreibt Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten vor – und diese lassen sich nur mit Zeiterfassung verlässlich nachweisen.
Wie auch Papershift kritisch einordnet, bleibt unklar, wie echte Vertrauensarbeitszeit ohne Dokumentation rechtssicher umgesetzt werden kann. Wahrscheinlich wird es Ausnahmen nur für bestimmte Gruppen wie Führungskräfte geben.Für die meisten Unternehmen gilt: Vertrauen und digitale Zeiterfassung schließen sich nicht aus – sie ergänzen sich.
Flexibilisierung der Arbeitszeit
Die Flexibilisierung der Höchstarbeitszeit auf Wochenbasis statt täglicher Beschränkung . Das schafft mehr Freiraum – aber auch neue Anforderungen an eine dynamische, rechtssichere Erfassung der Arbeitszeit.
Arbeitszeiterfassung an Hochschulen:
Besonders im Hochschulbereich soll die Arbeitszeiterfassung rechtssicher und praktikabel gestaltet werden. Dies unterstreicht den umfassenden Ansatz der Bundesregierung, die Zeiterfassung in allen Bereichen des Arbeitslebens zu standardisieren.
Fazit
Die geplanten Änderungen bringen sowohl Chancen als auch Herausforderungen für Unternehmen mit sich. Während die Flexibilisierung der Arbeitszeitgestaltung begrüßt wird, erfordert die verpflichtende elektronische Zeiterfassung eine Anpassung bestehender Prozesse. TimeSec bietet hierfür moderne, intuitive Lösungen, die Unternehmen bei der Umsetzung der neuen Anforderungen unterstützen können.
TimeSec ist bereit. Bereit für Unternehmen, die den Wandel aktiv gestalten wollen – digital, flexibel, rechtssicher.