Maximale Arbeitszeit: Was in Deutschland wirklich erlaubt ist

Viele Beschäftigte verbinden das Thema maximale Arbeitszeit automatisch mit der 40-Stunden-Woche. Juristisch ist das zu kurz gedacht. Gleichzeitig ist die Debatte aktuell politisch aufgeladen: Die Bundesregierung hat angekündigt, im Einklang mit der europäischen Arbeitszeitrichtlinie künftig die Möglichkeit einer wöchentlichen statt einer täglichen Höchstarbeitszeit schaffen zu wollen. 

Von Sören Ladig
Aktualisiert am 22.06.2026
ung. 15 min. Lesezeit

Noch gilt diese Reform aber nicht. Maßgeblich ist weiterhin das bestehende Arbeitszeitgesetz. Es setzt die Schutzgrenzen für den Arbeitstag und legt fest, wann eine Verlängerung überhaupt zulässig ist. Die zentrale Regel lautet derzeit: Grundsätzlich sind acht Stunden pro Werktag erlaubt. Mehr geht nur unter klaren Bedingungen.

Nicht 40 Stunden, sondern acht Stunden: Was ist die maximale Arbeitszeit pro Tag?

Wer an die maximale Arbeitszeit denkt, landet meist sofort bei der Wochenarbeitszeit. Genau dort beginnt aber eines der größten Missverständnisse: Das Arbeitszeitgesetz startet nicht mit einer 40-Stunden-Grenze, sondern mit einer Grenze von acht Stunden pro Tag. Damit schützt das Gesetz nicht in erster Linie betriebliche Modelle, sondern die Gesundheit der Beschäftigten.

Weil das Gesetz an den Werktag anknüpft und Werktage grundsätzlich Montag bis Samstag sind, ergibt sich aus acht Stunden werktäglich ein gesetzlicher Grundrahmen von 48 Stunden pro Woche. Vorübergehend sind auch bis zu 60 Stunden möglich, wenn der vorgeschriebene Ausgleich erfolgt.

Das ist wichtig, weil eine vertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit und die gesetzliche Höchstarbeitszeit nicht dasselbe sind. 40 Stunden pro Woche können in vielen Betrieben der Standard sein. Die rechtliche Frage lautet aber: Wie lange darf an einem einzelnen Werktag gearbeitet werden, ohne gegen das Arbeitszeitgesetz zu verstoßen? Die Antwort beginnt bei acht Stunden.

Für die Praxis heißt das: Wer nur auf die Wochenstundenzahl schaut, übersieht schnell, ob einzelne Arbeitstage bereits problematisch sind. Genau deshalb ist die tägliche Grenze der bessere Ausgangspunkt, wenn man verstehen will, was tatsächlich erlaubt ist und wo Arbeitgeber aufpassen müssen.

Dass diese tägliche Grenze gerade besonders diskutiert wird, hat einen politischen Grund. Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, die Möglichkeit einer wöchentlichen statt einer täglichen Höchstarbeitszeit zu schaffen. Nach Darstellung der Bundesregierung soll das mehr Spielraum bei der Verteilung der Arbeitszeit eröffnen. Für die Einordnung dieses Beitrags ist aber entscheidend: Solange das Arbeitszeitgesetz nicht entsprechend geändert wird, bleibt die tägliche Grenze der rechtliche Ausgangspunkt. Wer wissen will, was aktuell erlaubt ist, muss deshalb weiter mit dem Acht-Stunden-Tag und der Ausgleichsregel bis maximal zehn Stunden arbeiten.

Wann sind zehn Stunden pro Tag erlaubt? Und warum ist das keine Dauerlösung?

Ja, Arbeitstage mit bis zu zehn Stunden können erlaubt sein. Daraus folgt aber nicht, dass dies der Normalfall wäre. Das Gesetz erlaubt diese Verlängerung nur dann, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt wieder höchstens acht Stunden pro Tag erreicht werden. Zehn Stunden sind also keine Dauerlösung, sondern nur im Zusammenspiel mit einem späteren Ausgleich zulässig.

Dieser Punkt wird im Alltag oft falsch verstanden. Zulässig ist nicht einfach jede lange Schicht, solange sie irgendwie betrieblich nötig erscheint. Zulässig ist eine vorübergehende Überschreitung nur dann, wenn der Ausgleich tatsächlich mitgedacht und umgesetzt wird. Wer regelmäßig länger arbeitet, ohne dass dieser Ausgleich erfolgt, bewegt sich nicht mehr im Rahmen der gesetzlichen Grundregel.

Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht nur: Darf heute zehn Stunden gearbeitet werden? Die wichtigere Frage ist: Wird die zusätzliche Zeit innerhalb des gesetzlichen Ausgleichszeitraums sauber aufgefangen? Erst dann ist die Verlängerung rechtlich tragfähig.

Wie viel Stunden pro Woche sind tatsächlich zulässig?

Wer die maximale Arbeitszeit verstehen will, muss die Woche von hinten denken. Das Gesetz legt keine einheitliche Standardwoche für alle Branchen und Betriebe fest. Es setzt zuerst die Grenze pro Werktag. Daraus ergibt sich dann, wie weit eine Arbeitswoche rechtlich reichen kann. Entscheidend ist also nicht nur, was im Vertrag steht, sondern wie sich die Arbeitszeit tatsächlich auf die einzelnen Tage verteilt.

Merkhilfe für die Einordnung der Regelungen

  • Eine klassische-40-Stunden Woche ist in vielen Betrieben üblich, aber sie ist nicht die gesetzliche Obergrenze.
  • Aus acht Stunden pro Werktag ergibt sich rechnerisch ein anderer Rahmen als bei einer reinen Arbeitszeit von Montag bis Freitag.
  • Einzelne Tage mit bis zu 10 Stunden sind nur zulässig, wenn der gesetzlich verlangte Ausgleich später auch wirklich erfolgt.

Für die Praxis heißt das: Eine Woche kann rechtlich zulässig sein, obwohl sie über der vertraglichen Standardwoche liegt. Umgekehrt kann auch eine scheinbar unauffällige Woche problematisch werden, wenn an mehreren Tagen zu lang gearbeitet wird oder der Ausgleich ausbleibt. Genau deshalb reicht es nicht, nur auf die Gesamtstunden am Monatsende zu schauen. Wer Arbeitszeiten sauber prüfen will, muss immer beides im Blick behalten: den einzelnen Arbeitstag und den Ausgleich über den vorgesehenen Zeitraum. Nur so entsteht für die Mitarbeiter auch eine Work-Life-Balance.

Warum Bau und Handwerk bei der Arbeitszeit genauer hinschauen müssen

Gerade im Bau und in vielen Handwerksbetrieben passt die Arbeitsrealität oft nicht in ein starres Standardschema. Früher Arbeitsbeginn, witterungsabhängige Einsätze, wechselnde Baustellen und saisonale Schwankungen führen dazu, dass die Verteilung der Arbeitszeit in der Praxis besonders sorgfältig geregelt und dokumentiert werden muss.

Das Arbeitszeitgesetz bleibt zwar der Grundrahmen, im Bauhauptgewerbe kommen aber zusätzlich tarifliche Regelungen hinzu. Hier gelten neben dem Arbeitszeitgesetz zusätzliche tarifliche Regelungen, insbesondere im Rahmen des Bundesrahmentarifvertrags. Je nach Beschäftigtengruppe und Tarifbezug sind die Vorgaben jedoch genauer zu differenzieren.

Im Bauhauptgewerbe besonders wichtig zu wissen

  • Überstunden gehen nicht einfach in der Masse unter. Sie sind gesondert relevant und müssen pro Arbeitnehmer gemeldet werden.
  • Arbeitszeitkonten können die Verteilung der Arbeitszeit flexibilisieren. So kann innerhalb von zwölf Monaten mehr oder weniger als die regelmäßig vorgesehene Arbeitszeit gearbeitet werden.
  • Bei den abgesicherten Arbeitszeitkonten darf das Zeitguthaben 150 Stunden nicht überschreiten, außerdem sind maximal 30 Minusstunden vorgesehen.
  • Für gewerbliche Arbeitnehmer gelten zudem Sonderregelungen rund um den 24. und 31. Dezember.

Wichtig ist dabei die richtige Schlussfolgerung: Für Handwerk und Bau gilt nicht einfach ein eigenes, vom Arbeitszeitgesetz losgelöstes System. Vielmehr greifen gesetzliche Grenzen und branchenspezifische Regelungen ineinander. Genau deshalb ist in diesen Branchen eine saubere Arbeitszeiterfassung besonders wichtig. Sie entscheidet darüber, ob lange Tage, Überstunden, Ausgleichszeiträume und tarifliche Besonderheiten am Ende nachvollziehbar und rechtlich sauber zusammenpassen.

Pausen während der Arbeitsstunden sind keine Nebensache, sondern Pflicht

Wer lange arbeitet, muss die  gesetzlich wirksamen Pausenzeiten beachten. Das Arbeitszeitgesetz ist hier klar: Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden sind mindestens 30 Minuten Ruhepause vorgeschrieben. Bei mehr als neun Stunden steigt die Mindestpause auf 45 Minuten. Außerdem gilt: Spätestens nach sechs Stunden muss die Arbeit unterbrochen werden.

Arbeitszeit pro TagGesetzlich vorgeschriebene Pause
Bis 6 StundenKeine gesetzliche Mindestpause
Mehr als 6 bis 9 StundenMindestens 30 Minuten
Mehr als 9 StundenMindestens 45 Minuten

Wichtig ist dabei nicht nur die Gesamtdauer. Die Pausen müssen im Voraus feststehen und dürfen in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Eine kurze Unterbrechung zwischen Tür und Angel reicht also nicht automatisch aus. Ebenso zählt die Pause nicht zur Arbeitszeit.

Gerade in der Praxis entstehen hier viele Fehler. Wer eine Pause zu spät nimmt, sie nur nebenbei laufen lässt oder sie gar nicht sauber von der Arbeitszeit trennt, erfüllt die gesetzlichen Anforderungen nicht automatisch. Genau deshalb ist das Thema wichtiger, als es auf den ersten Blick wirkt. Es geht nicht nur um Minuten, sondern um eine Schutzregel mit klaren Vorgaben.

Nach Feierabend beginnt die nächste Grenze: die Ruhezeit

Mit dem Arbeitsende endet die Prüfung der Arbeitszeit noch nicht. Danach beginnt die gesetzliche Ruhezeit. Grundsätzlich müssen Arbeitnehmer nach dem Ende ihrer täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben. Diese Zeit soll echte Erholung ermöglichen und verhindern, dass sich lange Arbeitstage und zu kurze Erholungsphasen gegenseitig aufschaukeln.

Was das praktisch für die Arbeitszeitregelungen bedeutet

  • Wer abends um 20 Uhr aufhört, darf regulär nicht schon um sechs Uhr am nächsten Morgen wieder anfangen.
  • Die Ruhezeit muss zusammenhängend sein. Sie darf also nicht einfach in mehrere Blöcke zerlegt werden.
  • Eine lange Schicht ist deshalb nicht nur wegen der Tageshöchstgrenze kritisch, sondern auch wegen des nächsten Arbeitsbeginns.

Das Gesetz kennt zwar Ausnahmen, etwa für bestimmte Einrichtungen und Branchen wie Krankenhäuser, Gaststätten, Verkehrsbetriebe, Rundfunk, Landwirtschaft und Tierhaltung. Für diese Bereiche kann die Ruhezeit unter bestimmten Bedingungen um bis zu eine Stunde verkürzt werden, wenn der Ausgleich an anderer Stelle erfolgt. Für Bau und Handwerk gibt es daraus aber keine allgemeine Freikarte. Auch hier bleibt die Ruhezeit ein zentraler Prüfpunkt.

Deshalb reicht es in der Praxis nicht, nur auf die gearbeiteten Stunden eines Tages zu schauen. Wer Arbeitszeit sauber organisiert, muss immer auch den Abstand bis zum nächsten Einsatz mitdenken. Erst dann lässt sich beurteilen, ob ein Arbeitstag wirklich rechtssicher geplant war.

Überstunden sind laut Arbeitszeitgesetz erlaubt, aber nicht grenzenlos

Überstunden und maximale Arbeitszeit sind nicht dasselbe. Überstunden bedeuten zunächst nur, dass über die vertraglich, betrieblich oder tariflich vorgesehene Arbeitszeit hinaus gearbeitet wird. Ob diese zusätzliche Zeit zulässig ist, entscheidet sich trotzdem weiterhin an den Schutzgrenzen des Arbeitszeitgesetzes. Auch Überstunden dürfen also nicht einfach an Pausen, Ruhezeiten und Höchstarbeitszeiten vorbei organisiert werden.

Häufiger DenkfehlerRechtlich sauber eingeordnet
„Wenn Überstunden angeordnet sind, sind lange Tage automatisch erlaubt.“Nein. Auch bei Überstunden gelten die täglichen Grenzen des Arbeitszeitgesetzes.
„Wenn die Stunden später ausgezahlt werden, ist alles in Ordnung.“Nein. Die Frage der Vergütung ersetzt nicht die Pflicht, Arbeitszeit rechtlich zulässig zu organisieren.
„Ein Arbeitszeitkonto macht jede Mehrarbeit unproblematisch.“Ebenfalls nein. Auch bei Zeitguthaben müssen die gesetzlichen Ausgleichspflichten beachtet werden.

Gerade in Bau und Handwerk ist das wichtig. Wenn Baustellen unter Zeitdruck stehen, wetterbedingte Verschiebungen aufgeholt werden sollen oder ein Projekt kurz vor der Übergabe steht, wirken Überstunden schnell wie die einfachste Lösung. Rechtlich wird daraus aber kein Sonderfall. Zusätzliche Stunden bleiben nur dann tragfähig, wenn die gesetzlichen Grenzen des Arbeitstags eingehalten und die nötigen Ausgleichszeiträume tatsächlich umgesetzt werden.

Deshalb ist die entscheidende Frage nicht nur, ob Überstunden anfallen. Die wichtigere Frage lautet, ob sie so erfasst, verteilt und ausgeglichen werden, dass aus betrieblichem Druck kein Verstoß gegen das Arbeitszeitrecht wird. Genau an diesem Punkt zeigt sich, ob Arbeitszeit im Alltag nur irgendwie dokumentiert oder wirklich sauber organisiert ist.

Was für Regelungen gelten an Sonn- und Feiertagen für die Arbeitszeit?

Die maximale Arbeitszeit endet nicht bei der Frage, wie lang ein einzelner Arbeitstag sein darf. Sie hängt auch daran, an welchen Tagen überhaupt gearbeitet werden darf. Nach dem Arbeitszeitgesetz dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen grundsätzlich nicht beschäftigt werden. Dieser Schutz ist kein Nebenaspekt, sondern Teil der gesetzlichen Grundordnung der Arbeitszeit.

Ganz so einfach wie „Sonntagsarbeit ist immer verboten“ ist die Lage aber nicht. Das Gesetz lässt Ausnahmen zu, etwa für bestimmte Tätigkeiten und Bereiche, in denen Arbeiten nicht auf Werktage verlagert werden können. Genau deshalb sollte Sonntagsarbeit nie aus Gewohnheit oder bloßer Bequemlichkeit eingeplant werden, sondern nur dann, wenn sie rechtlich wirklich getragen ist. Für Bau und Handwerk gibt es dabei keine allgemeine Sonderfreigabe, die das Thema pauschal erledigt.

Worauf es in der Praxis ankommt

  • Sonntagsarbeit ist grundsätzlich verboten.
  • Ausnahmen müssen sich auf gesetzlich vorgesehene Fälle stützen.
  • Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben.
  • Wer an einem Sonntag arbeitet, muss einen Ersatzruhetag innerhalb von zwei Wochen erhalten.
  • Wer an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag arbeitet, muss einen Ersatzruhetag innerhalb von acht Wochen erhalten.

Gerade im Projektgeschäft ist das wichtig. Wenn Fristen drücken oder ein Bauablauf stockt, entsteht schnell der Eindruck, ein zusätzlicher Sonntag könne das Problem lösen. Rechtlich reicht dieser praktische Druck aber nicht automatisch aus. Auch an Sonn- und Feiertagen bleiben die Schutzregeln der Arbeitszeit bestehen, einschließlich der Höchstarbeitszeiten und Ausgleichszeiträume.

Was Arbeitgeber dokumentieren müssen und warum das praktisch entscheidend ist

Arbeitszeitrecht endet nicht bei der Frage, was erlaubt ist. Es geht genauso darum, was nachvollziehbar festgehalten wird. Arbeitgeber müssen nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ein System einführen, mit dem die gesamte Arbeitszeit erfasst werden kann. Daneben verpflichtet § 16 Abs. 2 Arbeitszeitgesetz ausdrücklich dazu, die über acht Stunden werktäglich hinausgehende Arbeitszeit sowie Sonn- und Feiertagsarbeit aufzuzeichnen.

Im Baugewerbe kommen zusätzlich branchenspezifische Dokumentationspflichten hinzu. Dort müssen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit festgehalten werden. Pausen zählen nicht zur Arbeitszeit und sind deshalb gesondert zu behandeln.

Was in der Praxis festgehalten werden muss

  • Beginn der Arbeitszeit für jeden Arbeitstag
  • Ende der Arbeitszeit für jeden Arbeitstag
  • Dauer der täglichen Arbeitszeit ohne Pausen

Gerade in Bau und Handwerk ist diese Dokumentation mehr als eine Formalität. Wer mit wechselnden Einsatzorten, frühen Starts, Baustellenwechseln, Überstunden oder tariflich relevanten Zuschlägen arbeitet, braucht keine groben Schätzungen, sondern belastbare Zeitdaten. Sonst wird aus einer scheinbar einfachen Stundenerfassung schnell ein Problem bei Ausgleichszeiträumen, Zuschlägen, Nachweisen oder Rückfragen im Büro. Im Baugewerbe kommt hinzu, dass bei allgemeinverbindlichen Tarifverträgen mit stundenbezogenen Zuschlägen auch die zuschlagspflichtige Arbeitszeit aufzuzeichnen ist.

Entscheidend ist deshalb nicht nur, ob Arbeitszeit erfasst wird, sondern wie verlässlich das geschieht. Wer Arbeitszeiten erst verspätet rekonstruiert, riskiert Lücken genau dort, wo das Arbeitszeitrecht am empfindlichsten ist: bei langen Tagen, fehlendem Ausgleich, unklaren Pausen und nicht sauber dokumentierten Überstunden. Eine gute Zeiterfassung ist deshalb nicht bloß Verwaltung. Sie ist die Grundlage dafür, dass maximale Arbeitszeit, Ruhezeiten und branchenspezifische Besonderheiten im Alltag überhaupt kontrollierbar bleiben.

Was maximale Arbeitszeit in der Praxis wirklich bedeutet

Die Regeln zur maximalen Arbeitszeit wirken auf den ersten Blick überschaubar. In der Praxis greifen sie aber ständig ineinander. Wer nur auf die Tagesgrenze schaut, übersieht Pausen, Ruhezeiten und Ausgleichszeiträume. Wer nur die Wochenstunden prüft, erkennt oft nicht, dass einzelne Arbeitstage längst zu lang waren. Genau deshalb ist das Thema Höchstgrenze vor allem dort anspruchsvoll, wo Arbeitszeiten nicht jeden Tag gleich aussehen.

Gerade in Bau und Handwerk zeigt sich schnell, ob Arbeitszeit nur grob notiert oder wirklich sauber organisiert wird. Frühe Starts, Baustellenwechsel, wetterbedingte Verschiebungen, Überstunden und zuschlagspflichtige Zeiten machen es schwer, mit bloßen Schätzungen rechtssicher zu arbeiten. Wer hier den Überblick behalten will, braucht nicht nur Regeln auf dem Papier, sondern verlässliche Daten aus dem Arbeitsalltag, basierend auf der Arbeitszeiterfassung.

FAQ zur maximalen Arbeitszeit

Sind 10 Stunden Arbeit pro Tag immer erlaubt?

Nein. Eine Verlängerung auf bis zu zehn Stunden ist nur zulässig, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt wieder höchstens acht Stunden werktäglich erreicht werden. Zehn Stunden sind also kein neuer Normalfall, sondern nur im Zusammenhang mit einem echten Ausgleich erlaubt.

Sind 60 Stunden pro Woche legal?

Sie können vorübergehend rechtlich möglich sein, wenn an sechs Werktagen jeweils 10 Stunden gearbeitet wird und der gesetzlich vorgeschriebene Ausgleich später tatsächlich erfolgt. Dauerhaft zulässig ist das aber nicht. Ohne Ausgleich bleibt die gesetzliche Grundregel maßgeblich.

Zählt die Pause zur Arbeitszeit?

Nein. Pausen gehören nicht zur Arbeitszeit und sind deshalb herauszurechnen. Außerdem reicht nicht jede kurze Unterbrechung aus. Ruhepausen müssen im Voraus feststehen, und sie können nur in Abschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.

Müssen Arbeitgeber die Arbeitszeit heute vollständig erfassen?

Ja, die gesamte Arbeitszeit der Arbeitnehmer ist aufzuzeichnen. Damit die Einhaltung der Höchstarbeitszeit und der Ruhezeiten wirksam kontrolliert werden kann, müssen Unternehmen den Beginn, das Ende und die Dauer der täglichen Arbeitszeit erfassen.

Gilt das im Baugewerbe besonders streng?

Im Baugewerbe ist das Thema besonders relevant, weil dort zusätzlich branchenspezifische Dokumentationspflichten bestehen. Erfasst werden müssen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit. Bei allgemeinverbindlichen Tarifverträgen mit stundenbezogenen Zuschlägen ist außerdem die zuschlagspflichtige Arbeitszeit aufzuzeichnen.

Gilt für Auszubildende dasselbe wie für andere Beschäftigte?

Für volljährige Auszubildende gelten grundsätzlich dieselben Regeln wie für andere erwachsene Arbeitnehmer. Für jugendliche Auszubildende gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz mit strengeren Vorgaben, insbesondere acht Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich, mindestens zwölf Stunden Freizeit nach Arbeitsende, strengeren Pausenregeln und der grundsätzlichen Fünf-Tage-Woche.

Bedeutet maximale Arbeitszeit automatisch eine Sechs-Tage-Woche?

Nicht automatisch als betrieblicher Standard, aber juristisch wird genau damit gerechnet. Das Arbeitszeitgesetz knüpft an den Werktag an, und dazu zählen grundsätzlich Montag bis Samstag. Deshalb ergibt sich aus acht Stunden pro Werktag rechnerisch eine 48 Stunden Woche (Sechs-Tage-Woche). Vorübergehend können auch bis zu zehn Stunden pro Werktag zulässig sein, wenn der gesetzlich vorgeschriebene Ausgleich eingehalten wird. Das bedeutet aber nicht, dass jeder Betrieb Beschäftigte regelmäßig an sechs Tagen einsetzen muss. Es erklärt nur, warum die gesetzliche Höchstarbeitszeit anders aussieht als die in vielen Arbeitsverträgen übliche 40-Stunden-Woche.

Warum spielt der Gesundheitsschutz bei der maximalen Arbeitszeit eine so große Rolle?

Weil das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) nicht nur Ordnung schaffen, sondern Beschäftigte schützen soll. Sein ausdrücklicher Zweck ist der Schutz von Sicherheit und Gesundheit. Dahinter steckt ein klarer arbeitswissenschaftlicher Gedanke: Lange Arbeitszeiten senken Konzentration und Leistungsfähigkeit und erhöhen das Risiko für Fehlhandlungen sowie Arbeits- und Wegeunfälle. Auch verkürzte Ruhezeiten wirken sich negativ aus, weil sie Schlaf, Erholung und Belastbarkeit verschlechtern. Die Grenzen bei Arbeitszeit, Pausen und Ruhezeiten sind deshalb keine bloße Bürokratie, sondern ein Mindestschutz für den Arbeitsalltag.

Inhaltsverzeichnis
Was ist die maximale Arbeitszeit pro Tag?Wie viel Stunden pro Woche sind tatsächlich zulässig?Warum Bau und Handwerk bei der Arbeitszeit genauer hinschauen müssenWarum sind Pausen so wichtig?Welche Regeln bei der Ruhezeit?Was gilt an Sonn- und Feiertagen?FAQ zur maximalen Arbeitszeit