Vertrauensarbeitszeit klingt nach Freiheit, Eigenverantwortung und Flexibilität. Doch seit dem Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022 ist klar: Auch bei Vertrauensarbeitszeit besteht die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung. Die Entscheidung hat in vielen Branchen – auch im Baugewerbe – für Verunsicherung gesorgt. Wie lässt sich Vertrauen in die Mitarbeitenden mit einer gesetzlich vorgeschriebenen Zeiterfassung vereinen? Und wie funktioniert das konkret auf Baustellen, wo kein Zugang zu stationärer Infrastruktur besteht?
In diesem Artikel werfen wir einen praxisnahen Blick auf die Besonderheiten der Vertrauensarbeitszeit und erklären, wie moderne Systeme wie Timesec helfen, gesetzeskonform und effizient zu arbeiten – ohne das Vertrauen zu gefährden.
Was bedeutet Vertrauensarbeitszeit eigentlich?

Vertrauensarbeitszeit meint ein Modell, bei dem Mitarbeitende ihre Arbeitszeit eigenständig einteilen, ohne Kontrolle durch die Führungskraft. Entscheidend ist das Arbeitsergebnis, nicht wann und wie lange jemand arbeitet. Diese Form der Arbeitszeit ist vor allem im Projektumfeld oder bei selbstständigem Arbeiten verbreitet – beispielsweise bei Architekten, Ingenieuren, Bauleitern oder in Planungsabteilungen größerer Bauunternehmen.
Doch das Modell hat klare Grenzen. Schon vor dem BAG-Urteil war geregelt, dass gesetzliche Arbeitszeitgrenzen eingehalten werden müssen. Mit dem Urteil wurde lediglich klargestellt: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit zu erfassen, auch dann, wenn das Arbeitsverhältnis auf Vertrauen basiert.
Das BAG-Urteil und seine Folgen für den Bau
Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (Az. 1 ABR 22/21) stützt sich auf das Arbeitsschutzgesetz und bringt eine neue Rechtslage für Unternehmen aller Größen mit sich. Seitdem gilt: Unternehmen müssen ein objektives, verlässliches und zugängliches System zur Arbeitszeiterfassung einführen. Für das Baugewerbe bedeutet das konkret: Auch mobile Teams, wechselnde Einsatzorte und flexible Schichten unterliegen dieser Pflicht.
Das wirft Fragen auf: Wie sollen Mitarbeitende auf der Baustelle ihre Zeiten dokumentieren? Wie lässt sich das mit der Vertrauensarbeitszeit vereinbaren? Und welche technischen Lösungen gibt es, um die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen, ohne den betrieblichen Alltag unnötig zu belasten?
Digitale Zeiterfassung als Brücke zwischen Vertrauen und Kontrolle
Ein zentrales Missverständnis in der aktuellen Diskussion ist die Vorstellung, dass Zeiterfassung automatisch Misstrauen bedeutet. Das Gegenteil ist der Fall: Richtig eingesetzt kann ein digitales Zeiterfassungssystem Vertrauen sogar stärken. Denn es schützt beide Seiten – Mitarbeitende wie Unternehmen – vor unbeabsichtigten Gesetzesverstößen, unbezahlten Überstunden oder unklaren Arbeitsverhältnissen.
Moderne Systeme wie Timesec setzen genau hier an. Sie ermöglichen eine flexible, mobile und intuitive Erfassung von Arbeitszeiten – per App, NFC, QR-Code oder GPS-gestützten Stempelpunkten. Gerade im Baugewerbe, wo die Belegschaft oft verstreut arbeitet und verschiedene Schichten bedient, sind solche Funktionen unverzichtbar.
Wie Vertrauensarbeitszeit mit Timesec konkret funktioniert
Im Gegensatz zu starren Lösungen ermöglicht Timesec die freie Gestaltung des Zeiterfassungsprozesses. Das bedeutet: Mitarbeitende können ihre Zeiten eigenverantwortlich erfassen – jederzeit und überall. Dabei dokumentiert das System automatisch Beginn, Ende und Dauer der Tätigkeit. Für Bauunternehmen bietet das zahlreiche Vorteile:
Rechtssicherheit: Die Dokumentation erfolgt lückenlos, nachvollziehbar und gesetzeskonform.
Flexibilität: Auch bei wechselnden Einsatzorten, Homeoffice oder Schichtarbeit funktioniert die Erfassung ohne Aufwand.
Effizienz: Die Zeiterfassung wird nicht zur zusätzlichen Belastung, sondern läuft im Hintergrund mit – auf Wunsch sogar automatisiert.
Transparenz: Vorgesetzte behalten den Überblick, ohne jeden Schritt ihrer Mitarbeitenden kontrollieren zu müssen.
So entsteht eine Struktur, in der Eigenverantwortung und Dokumentationspflicht nicht im Widerspruch stehen, sondern sich sinnvoll ergänzen.
Baustellenrealität – Zeiterfassung ohne Infrastruktur
Ein häufiges Argument gegen digitale Zeiterfassungssysteme lautet, dass es auf Baustellen weder WLAN noch fest installierte Geräte gibt. Das ist aber kein Hindernis. Denn genau auf diese Anforderungen ist Timesec zugeschnitten.
Die App funktioniert offline und synchronisiert sich automatisch, sobald wieder eine Verbindung besteht. Stempelzeiten lassen sich sekundengenau erfassen, auch wenn das Smartphone nur kurz aus der Tasche gezogen wird. Alternativ kann auch über spezielle NFC-Tags oder QR-Codes am Baustellencontainer gearbeitet werden. Mitarbeitende müssen keine langen Anleitungen lesen oder Schulungen besuchen. Wer ein Smartphone bedienen kann, kann auch Timesec nutzen.
Vertrauen bleibt auch mit Nachweis
Vertrauensarbeitszeit bedeutet auch heute nicht, dass Mitarbeitende kontrolliert oder überwacht werden. Der Unterschied zur klassischen Arbeitszeiterfassung liegt nicht in der Technik, sondern im Umgang mit den Daten. So können Unternehmen entscheiden, ob die Zeiten nur stichprobenartig geprüft oder regelmäßig ausgewertet werden.
Genau das macht Systeme wie Timesec so attraktiv: Sie liefern alle notwendigen Daten, stellen aber keine Bewertung über die geleistete Arbeit aus. Die Verantwortung bleibt dort, wo sie hingehört – beim Unternehmen. Gleichzeitig sind Unternehmen in der Lage, bei Prüfungen durch das Gewerbeaufsichtsamt oder den Zoll jederzeit valide Nachweise vorzulegen. Eine Win-Win-Situation, die nicht nur Bußgelder, sondern auch interne Konflikte verhindert.
Häufige Fragen zur Zeiterfassung bei Vertrauensarbeitszeit
Ist Vertrauensarbeitszeit überhaupt noch möglich?
Ja, absolut – solange die gesetzlich vorgeschriebene Arbeitszeiterfassung eingehalten wird. Es geht nicht um Kontrolle, sondern um Transparenz.
Was muss konkret erfasst werden?
Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit – auch bei mobiler oder projektbezogener Tätigkeit.
Reicht es, wenn Mitarbeitende ihre Stunden selbst notieren?
Nein, die Zeiterfassung muss objektiv und nachvollziehbar sein. Excel-Listen oder handschriftliche Zettel gelten als unzureichend.
Darf ich die erfassten Zeiten nutzen, um Leistung zu bewerten?
Das liegt im Ermessen des Arbeitgebers – gesetzlich vorgeschrieben ist nur die Dokumentation, nicht die Auswertung.
Wie lange müssen die Daten aufbewahrt werden?
Mindestens zwei Jahre – bei bestimmten Berufsgruppen oder Projekten auch länger.
Ausblick: Was bedeutet Vertrauensarbeitszeit für Ihr Unternehmen?
Wenn Sie bisher auf Vertrauensarbeitszeit gesetzt haben, müssen Sie das nicht ändern. Sie sollten aber dringend ein System einführen, das die rechtlichen Anforderungen erfüllt und sich gleichzeitig in Ihre Unternehmenskultur einfügt. Genau an dieser Stelle zeigt sich, wie wichtig die Auswahl der richtigen Lösung ist.
Timesec bietet dafür die nötige Flexibilität – egal, ob Ihr Team auf der Baustelle, im Büro oder hybrid arbeitet. Die einfache Bedienung, die mobile Erfassung und die rechtskonforme Dokumentation machen das System besonders attraktiv für kleine und mittelständische Unternehmen im Baugewerbe. Sie sparen nicht nur Zeit und Aufwand, sondern schaffen auch Vertrauen.